Mit diesem Angebot bieten wir, die Firma Sylter Immobilien-Kontor e.K., Ihnen das bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Verhandlungen wollen Sie bitte ausschließlich über uns führen.
Wir bemühen uns alle Angaben so vollständig wie möglich zu machen. Da wir hierbei auf Angaben u.a. des Verkäufers/Vermieters angewiesen sind, können wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen. Auch kann von uns nicht garantiert werden, dass das Objekt im Augenblick des Zugangs der Offerte noch verfügbar ist.
Der Inhalt dieses Angebotes ist vertraulich. Sie dürfen daher weder das Angebot noch Einzelheiten daraus an Dritte ohne unsere Einwilligung weitergeben. Anderenfalls haften Sie – unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruches – im Falle eines Vertragsabschlusses durch den Dritten für die entgangene Courtage.
Die vom Käufer an uns zu zahlende Courtage beträgt derzeit 5 % auf den Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die zu zahlende Provision bei Anmietung oder Anpachtung eines Objektes beträgt zwei Bruttomonatsmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Abschlussprovision ist verdient und fällig bei jeweiligem Vertragsabschluss gegen Rechnungslegung durch das Sylter Immobilien-Kontor e.K.
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, z.B. wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzen. Die angegebene Courtage zahlen Sie nur, wenn ein notarieller Kaufvertrag über das angebotene Kaufobjekt zustande kommt bzw. ein Miet-/ Pachtvertrag beiderseitig unterzeichnet wurde, selbst wenn wir bei dem Vertragsabschluss nicht mitwirken.
Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt (Vorkenntnis), hat er dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Ein Zuwiderhandeln begründet einen Schadenersatzanspruch des Sylter Immobilien-Kontor e.K.
Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner courtagepflichtig tätig sind.
Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklerauftrages bedürfen der Schriftform.
Die ausgewiesenen Gesamt-Wohn-/Nutzflächen sind, wenn nicht anders angegeben, die realen Nutzflächen, entlang der Fußleiste eines jeden Raumes gemessen. Sie sind nicht, wie bei der Berechnung nach DIN 283, durch Dachschrägen oder dergleichen abgemindert, sondern erfassen in der Regel die gesamte, tatsächliche vorhandene Fußbodenfläche. Geringe Toleranzen, die z.B. durch Bauausführungen entstehen, bleiben vorbehalten.
Die Räumlichkeiten im Warftgeschoss- (Untergeschoss) und Spitzbodenbereich sind nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein nicht zum dauernden Aufenthalt vorgesehen.
Gerichtsstand ist Niebüll